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Teilnahmebedingungen, Einverständnis- und Verzichtserklärung
sowie Haftungsfreistellung für das COFFEE RIDE HARZ WEEKEND (CHR Weekend)
Durch meine Anmeldung erkenne ich nachstehende Bedingungen an.

Haftungsausschluss:
Als Teilnehmer bestätige und versichere ich, dass ich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko am CHR Weekend teilnehme.

Der Organistor weißt darauf hin, dass nur Personen am CHR Weekend teilnehmen dürfen, die während der Fahrten einen Helm tragen. Zudem finden die Touren im Straßenverkehr statt. Somit haben sich die Teilnehmer auch an die StVO zu halten.

Vor diesem Hintergrund erklärt der Teilnehmer sich mit folgendem Haftungsausschluss einverstanden:
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Organisator haftet nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am CHR Weekend entstehen.

Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers:
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Fotos und Filmaufnahmen den Online- und Social-Media-Kanälen ohne Vergütungsanspruch
meinerseits und ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung on- und offline durch den Organisator verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Diese Einwilligung erstreckt sich insbesondere auch auf die Veröffentlichung zu Werbezwecken hinsichtlich weiterer Veranstaltungen des Veranstalters.
Mit der Anmeldung willige ich in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zwecke ein. Die Einwilligung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Der Organsisator haftet nicht für die unbefugte und zweckwidrige Nutzung der Aufnahmen durch Dritte.

Die Teilnahme erfolgt freiwillig und kann jederzeit, ohne Rückerstattung des Ticketpreises, abgebrochen werden.

Der Teilnehmer nimmt mit Bestätigung des Haftungsausschlusses, die Organisatoren des CHR Weekend aus jeglicher Haftung für die Teilnahme. 

Pflichten des Teilnehmers:

Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrens einen Helm zu tragen.

Die Teilnehmer haben darüber hinaus eigenständig darauf zu achten, die gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgeschriebenen Verhaltensweisen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Beachtung der Abstands- und Maskenpflicht. 

Absage des CHR Weekend :
Die Durchführung der Veranstaltung unterliegt der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und damit einhergehender etwaiger behördlicher Verbote. Sollte die Durchführung der Veranstaltung in der ursprünglich geplanten Form untersagt werden, ist der Organisator zur vollständigen Absage berechtigt.
Wird das CHR Weekend abgesagt, so gilt das Ticket des Teilnehmers automatisch für das nächste CHR Weekend. Eine Rückerstattung etwaiger bereits getätigter Aufwendung ist in diesem Fall auch möglich.